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Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis

Vortrags-und Diskussionsabend mit dem Referenten Herrn Frank Bechtle, Leiter des Polizeiposten Maichingen zu den rechtlichen Grundlagen und erste Erfahrungen mit dem Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis.

Rechtliche Grundlagen und erste Erfahrungen

Seit 1. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es den Konsumentinnen und Konsumenten einen verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu erleichtern. Privater Eigenanbau und gemeinschaftlicher, nichtgewerblicher Eigenanbau in Anbauvereinigungen wurden ermöglicht. An die erwachsenen Mitglieder dieser Cannabis Social Clubs kann, monatlich kontrolliert, eine gesetzlich festgelegte Menge reines Cannabis von bekannter Konzentration an THC (THC ist die in Cannabis vorkommende psychoaktive Substanz, die für die Rauschzustände verantwortlich ist ) zum Eigenkonsum abgegeben werden. Dadurch werden gesundheitliche Risiken für die Mitglieder gesenkt. Außerdem sollen durch neu aufgelegte Präventions-, Beratungs- und Interventionsprogramme konsumierende Jugendliche häufiger erreicht und über die Folgen des Konsums aufgeklärt werden. Daneben verspricht man sich eine Entlastung der Polizei und Justiz durch Zurückdrängung des Schwarzmarktes, sowie einen Schutz der gesamten Bevölkerung vor den direkten und indirekten Folgen des Cannabiskonsums.

Ist dem so? Gehen die Entwicklungen in die angestrebte Richtung?

Dem Inhalt des Gesetzes, sowie den ersten praktischen Erfahrungen damit, widmet sich dieser Vortrags-und Diskussionsabend mit dem Referenten
Herrn Frank Bechtle, Leiter des Polizeiposten Maichingen
zu dem der CDU-Ortsverband Maichingen herzlich einlädt.

 

 

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